vor der Anschaffung

Vor der Anschaffung eines Hundes

Nehmen Sie sich auf jeden Fall genug Zeit, bevor Sie sich für die Anschaffung eines Hundes entscheiden. Sie verbringen möglicherweise die nächsten 10-15 Jahre mit ihm! Sind Sie bereit, über viele Jahre, in jeder Situation, die Verantwortung für einen Hund zu übernehmen?

Überdenken Sie bitte folgendes:

Was geschieht zum Beispiel mit dem Hund bei

  • Familienzuwachs?
  • Wohnungswechsel?
  • Berufswechsel?

Wer betreut Ihren Hund im Notfall?

  • Unfall
  • Krankheit
  • Kuraufenthalt
  • etc.

Wer kümmert sich um den Hund, wenn er nicht mit in den Urlaub kann?

Können Sie sich einen Hund auch leisten?

Bedenken Sie – ein Hund verursacht ständig Kosten. Besonders sollten die anfallende Futterkosten und die das Zubehör wie Körbchen etc. nicht unterschätzt werden. Auch ein Tierarztbesuch sollte eingeplant werden. Selbst wenn der Hund sein Leben lang gesund ist, so fallen Kosten für die jährlichen Schutzimpfungen und die regelmäßigen Wurmkuren an – die evtl. durchzuführende Kastration nicht zu vergessen.

Gutes Futter kostet eine Menge Geld, besonders große Hunde „verschlingen“ eine Menge! Auch eine Ausstattung (Leine, Halsband, Körbchen, Spielzeug, Näpfe, Bürsten, Kämme, Autozubehör…) muss gekauft werden. Jährlich müssen auch die Kosten für eine Haftpflichtversicherung und die Hundesteuer beglichen werden.

Hunde bringen eine Menge Schmutz ins Haus und die meisten verlieren das ganze Jahr über (mal mehr und mal weniger) Haare. Bei nassem Wetter riechen Hunde zuweilen auch ein wenig streng.

Das Wesen des Hundes und seine Beziehung zum Menschen stellen im Gegensatz zu vielen anderen Heimtieren besondere Ansprüche an den Besitzer. Artgerechte Erziehung und Beschäftigung erfordern viel Zeit. Haben Sie genügend Zeit, um den Hund bei Ihnen einzugewöhnen, ihn zu erziehen, ihm genug Auslauf zu bieten, mit ihm zu spielen, zu schmusen und ihn zu pflegen? Sollten Sie sich für einen Welpen interessieren, dann bedenken Sie bitte den enormen Zeitaufwand.

Sind Sie bereit, auch bei Wind und schlechtem Wetter längere Spaziergänge mit dem Hund zu machen? Sind Sie bereit, mit Ihrem Hund ggf. einen Erziehungskurs oder mit Ihrem Welpen eine Welpenspielgruppe zu besuchen?

Hunde sind soziale Lebewesen und sollten ihr Rudel bzw. ihre Menschen soviel wie möglich um sich haben. Daher brauchen sie viel Zuwendung, Beschäftigung und gemeinsame Erlebnisse mit ihren Menschen. Sie sollten nicht länger als 4-5 Stunden am Tag alleine gelassen werden.

Wie ist Ihre Wohnsituation? Passt ein Hund in ihre Wohnverhältnisse? Sind auch geeignete Spazierwege in der Nähe oder wären Sie bereit, mit dem Hund täglich einen Ausflug in eine hundefreundliche Umgebung zu machen? Erlaubt Ihr Vermieter die Haltung von Haustieren? Lassen Sie sich die Einverständniserklärung zur Hundehaltung sicherheitshalber schriftlich geben!

Wenn Sie jetzt immer noch von Ihrer Entscheidung überzeugt sind und all diese Verpflichtungen, Kosten und Arbeiten gerne auf sich nehmen, haben Sie und Ihre Familie eine wunderbare Wahl getroffen und Sie werden viel Freude an Ihrem neuen Familienmitglied haben!

„Einige der wenigen Dinge, die man mit Geld nicht kaufen kann, ist das Schwanzwedeln des Hundes.“

Zum Abschluss noch ein paar Informationen

In NRW muss der Hund innerhalb von zwei Wochen beim Einwohner-meldeamt bzw. Ordnungsamt gemeldet werden (Ordnungsamt nur bei 20/40 Hunden). Beim Ordnungsamt braucht man bei Hunden, die laut Landeshundegesetz als 20/40 eingestuft wurden, den Sachkunde-nachweis, Versicherungsnachweis und die Chipnummer.

Als Hundehalter haben Sie die gesetzliche Verpflichtung Ihren Hund unter Kontrolle zu halten, ihn nicht zum Ärgernis für andere werden zu lassen und ihn nicht zu misshandeln.

Jeder Hundehalter ist aufgefordert am Halsband seines Hundes die Steuermarke der Gemeinde (in Grevenbroich gibt es diese Bestimmung nicht) zu befestigen.

Hunde können Schäden und Unfälle verursachen. Es ist eine vernünftige Vorsorge eine Versicherung abzuschließen, um diese Möglichkeiten abzudecken.

Landeshundegesetz NRW

(seit 1. Januar 2003 in Kraft)

Im neuen Landeshundegesetz werden in § 3 folgende Hunde (sowohl reinrassige als auch Mischlinge daraus) als gefährlich eingestuft: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier

§ 10 nennt weitere „Hunde bestimmter Rassen“ – das ist die verkürzte Variante der bisherigen Anlage 2 der Landeshundeverordnung: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu

Auflagen an die Halter von Hunden nach § 3 und § 10 (siehe Landeshundegesetz)

Große Hunde (Schulterhöhe ab 40 cm oder schwerer als 20 kg) und Auflagen an ihre Halter

  • Wer einen großen Hund hält, muss dies beim Ordnungsamt melden
  • Es muss ein Sachkundetest erbracht – oder mindestens dreijährige problemfreie Haltungserfahrung nachgewiesen werden.
  • Wenn die jeweilige Kommune darauf besteht, muss der Halter ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
  • Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen müssen große Hunde an die Leine genommen werden – und das nur innerorts.

Zentrales Mikrochip-Register

Alle Hunde nach § 3 und § 10 sowie alle „großen“ (höher als 40 Zentimeter/schwerer als 20 Kilogramm) müssen wie mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, damit ihre Herkunft zweifelsfrei zu klären ist. Die Daten dieser Mikrochips werden bisher schon bei privaten Organisationen (u.a. Tasso und Deutsches Haustierregister) erfasst. Sie sollen künftig auch bei einer zentralen NRW-Stelle gesammelt werden.

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